Bitte beachten Sie,
die Hinweise unter der Rubrik "Corona und unser Verein"
Denn die nachstehenden Informationen beziehen sich auf ein "Standartjahr", wie es sich 2020 leider auf Grund der Corona-Pandemie nicht ergeben hat.
Interesse an einem Garten?
Wir als Gartenverein verpachten in Sillenbuch in unseren Anlagen Silberwald (entlang der Äckerwaldstraße) und Kühwasen (entlang der Buowaldstraße) ca. 350 - 400 m² große Gärten zur kleingärtnerischen Nutzung. Alle Parzellen besitzen eine Laube und einen Wasseranschluss.
Kleingarten kommt von Gärtnern – und das heißt: Spaten auspacken, säen, pflanzen, gießen und am Ende leckeres Obst und Gemüse ernten und genießen. Wer das schon mal erlebt hat, weiß, was Gärtnerglück heißt.
Das ist Natur pur.
Sie sind skeptisch, weil Sie so etwas noch nie gemacht haben? – Kein Problem – Gärtnern kann man lernen. Unsere Fachberater im Verein, aber auch Ihre Gartennachbarn helfen immer gerne weiter, wenn es Fragen gibt.
Was kostet der Garten?
Ihr „Wunsch–Garten“ ist nicht zu kaufen, sondern zu pachten. Die jährlich anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 250 – 300 € (Pacht, Mitgliedsbeitrag, Versicherung, usw.).
Das auf der Parzelle befindliche, nicht ohne Weiteres bewegliche Eigentum des Vorpächters (z. B. Laube, Bepflanzung,..) wird durch ausgebildete Wertermittler nach den Richtlinien des Verbandes verbindlich bewertet. Daraus ergibt sich die Ablösesumme, die durch den Neupächter an den Vorpächter zu entrichten ist. Dieser Kaufpreis beträgt je nach Zustand der Laube bzw. Bepflanzung des Gartens ca. 1000 - 3000 €. Davon unabhängig kann der abgebende Pächter mit dem Neupächter Vereinbarungen zur Übernahme des beweglichen Inventars (Möbel, Gerätschaften,..) treffen, die dann zusätzlich abgerechnet werden.
Wie komme ich zu einem Kleingarten?
Sie schicken uns einfach per E-Mail (vorstand@gartenfreunde-sillenbuch.de) Ihre Anfrage. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten ggf. von uns das sog. Bewerbungsformular.
Schicken Sie dieses Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an uns. Nach Eingang der Bewerbergebühr in Höhe von 20 € auf unserem Konto werden wir Sie in die Bewerberliste aufnehmen und kontaktieren, sobald ein Besichtigungstermin ansteht.
Wie läuft die Gartenvergabe ab?
Sie werden vom Verein eingeladen, sobald ein Garten zur Vergabe ansteht. Es findet ein Besichtigungstermin statt, bei dem die Einzelheiten zur Übernahme des Gartens erörtert werden.
Vereine leben von ehrenamtlicher Arbeit. In unserem Verein kann jedes Mitglied seinen persönlichen Weg finden und entscheiden, in welcher Form es sich einbringen möchte. Für ein lebendiges Vereinsleben ist es unumgänglich, dass sich möglichst viele Mitglieder aktiv einbringen. Deshalb freuen wir uns über jede Form der Mitverantwortung.
In einer Gartenanlage, in der mehrere Gärtner in unmittelbarer Nachbarschaft gärtnern, ist es unabdingbar, dass gewisse Richtlinien eingehalten werden. Deshalb gibt es im gesamten Stadtgebiet für alle Kleingartenanlagen eine "Hausordnung", die wir Gartenordnung nennen. Diese wurde von der Stadt Stuttgart als Verpächter in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Gartenfreunde Stuttgart erstellt. Hierin sind verschiedene Dinge geregelt, die z. B. die Bebauung, die Bepflanzung, die Ruhezeiten, etc. betreffen. Die Gartenordnung finden Sie auf der Homepage des Bezirksverbands unter der Rubrik "Infos" (http://www.gartenfreunde-stuttgart.de). Lesen Sie diese unbedingt durch, bevor Sie sich für einen Garten entscheiden, denn wer gleich sagen kann, das ist zu viel Regulierung, der wird sich nie wohl fühlen.
Um die Gemeinschaftsanlagen zu pflegen, müssen alle Pächter 12 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr leisten, d. h. jeder Pächter muss an 3 Samstags-Terminen (in Ausnahmefällen und nach Rücksprache auch an anderen Tagen) im Jahr gemeinsam unter Anleitung auf den Gemeinschaftsflächen oder z. B. bei Festaktivitäten mit anderen Mitgliedern arbeiten.
Wer kann Mitglied werden?
Sollten mehrere Bewerber Interesse an einer Parzelle haben, entscheidet der Vorstand über die Vergabe.
Wichtig ist uns, Familien mit Kindern die Nutzung eines eigenen Gartens zu ermöglichen.
Kleingärtnern heißt aber auch, dass Sie Interesse z. B. am Gemüseanbau haben, denn ca. 1/3 der Parzelle sollte als Grabland bewirtschaftet werden.
Reine Spielplätze im Grünen, reine Ziergärten oder Wochenendgrundstücke gibt es bei uns nicht. Dies würde nicht der kleingärtnerischen Nutzung entsprechen.
Wir arbeiten naturnah und umweltbewusst. Diese Ziele sollten alle Vereinsmitglieder verfolgen.
Wie lange kann ich den Garten pachten?
Neupächter erhalten für die Probezeit von 1 Jahr einen Vorvertrag. Gibt es keine Beanstandungen, wird danach ein ordentlicher, unbefristeter Unterpachtvertrag abgeschlossen.