Corona und das Vereinsheim
Mit Beginn der Pandemie teilten sich die privaten Mieter des Vereinsheimes in zwei Lager:
Zum einen gab es die Gruppe der Gastgeber, die sofort entschieden haben: "Mit dieser Gefährdung meiner Gäste, werde ich nicht feiern" und die daher ihre Reservierung bei uns absagten.
Zum anderen, die Gruppe von Gastgebern, die bis zum letzten Moment hofften, dass sich noch eine Möglichkeit finden wird, wie das Fest in unseren Räumen verwirklicht werden kann....
Auch unsere Vereinsleitung musste plötzlich verstehen: "Wir stehen als Verein in einer Betreiberhaftung, auch wenn wir nicht als Veranstalter der geplanten privaten Feier fungieren". Die gutgemeinten, teilweise wöchentlich neuen Verordnungen der Landesregierung und der Kommune ließen zunächst jeden Versuch, das Problem einzugrenzen, scheitern. Andere Vereine gaben daher ganz auf und schlossen ihr Vereinsheim bis auf Weiteres.
Dank der Ausdauer unserer Vorstandskollegen konnten wir lernen, mit der neuen Situation umzugehen, und mit der Zeit war es uns möglich, ein Corona-Hygiene-Konzept zu entwickeln und unsere zukünftigen Mieter vertraglich zu dessen Einhaltung zu verpflichten.
Stand September 2020 kann in unseren Räumen die eingeschränkte Personenzahl von 20 bis max. 25. Personen für private Feiern zusammenkommen, sofern sich die Lage gesetzlich nicht wieder verschärft.
Unsere Mieter, die Gastgeber der Veranstaltung, sind verpflichtet, eine Gästeliste der Veranstaltung zu führen, damit eine evtl. Nachverfolgung der Teilnehmer möglich ist. Außerdem erhalten sie zwei Hygiene-Merkblätter von uns, welche sie an ihre Gäste weiter zu geben haben.
Jeder Gastgeber / Veranstalter sorgt selbst für die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Reinigung der Oberflächen und der Hände.
Aus Rücksicht für unser aller Gesundheit gilt als oberste Verpflichtung: Wer entsprechende Symptome hat, bleibt bitte zu Hause!